Wer sich als Vorsorgebauftragter einsetzen lässt, geht rechtliche Risiken ein. So berichtet der Ktipp, dass die KESB einer ehemaligen Vorsorgebeauftragten eine Rechnung über Fr. 31’100.- stellte, da es diese versäumte Ergänzungsleistungen zu beantragen. Wer nicht sorgfältig handelt, kann schadenersatzpflichtig werden. Man darf dabei nie vergessen, dass finanzielle Angelegenheiten kompliziert und aufwändig sein können. Als Vorsorgebeauftragter macht man für eine Person nicht einfach nur einen Freundschaftsdienst. Die zu versorgenden Personen sind oft nicht mehr selber handlungsfähig. Viele benötigen kostspielige Hilfe und Unterstützung. Wer hier nicht sorgfältig mit dem Geld umgeht, kann haftbar gemacht werden.

Rechtliche Absicherung dank einer Berufshaftpflichtversicherung

Wer sich als Vorsorgebeauftragter einsetzen lässt, sollte sich rechtlich absichern und eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen. Das lohnt sich und kann ggf. auch als Aufwand verrechnet werden. Die normale Haftpflichtversicherung deckt im Normalfall keine Vermögensschäden.

Wenn Sie einen Vorsorgeauftrag annehmen, dann erstellen Sie als erstes eine komplette Übersicht über die finanzielle Situation. Lassen Sie auch Vermögenswerte wie Immobilien oder Fahrzeuge einschätzen und lassen sie sich von Fachpersonen beraten.