Vorsorgeauftrag – Was ist das?

Mit einem Vorsorgeauftrag kann jede urteilsfähige Person sicherstellen, dass eine Person seines Vertrauens die notwendigen Angelegenheiten für ihn erledigen kann. Dank einem rechtsgültigen Vorsorgeauftrag können sehr oft Massnahmen der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde), die meistens mit Kosten und zusätzlichem Aufwand verbunden sind, vermieden werden.

Ein Vorsorgeauftrag eignet sich für ältere, aber auch jüngere Personen. Denn eine Urteilsunfähigkeit kann infolge von Altersschwäche, einer schweren Krankheit aber auch infolge eines Unfalls eintreten. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig darum, dass ihre privaten Angelegenheiten von ihrer Familie und nicht der KESB wahrgenommen werden.

Ein Vorsorgeauftrag tritt in Kraft, wenn Sie handlungs- oder urteilsunfähig sind – und umfasst ihre höchstpersönlichen Rechte. Hier gehts zur kostenlosen Vorsorgeauftrag-Vorlage

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Abgrenzung zur Vollmacht

Ein Vorsorgeauftrag tritt erst dann in Kraft, wenn die unterzeichnende Person nicht mehr urteilsfähig ist. Eine Vollmacht tritt aber bereits mit ihrer Erstellung in Kraft. Aber gerade wenn eine Person urteilsunfähig geworden ist, akzeptieren z.B. Banken solche Vollmachten nicht mehr, wenn diese erst nach Eintreten der Urteilsunfähigkeit erstellt worden ist. Aus diesem Grund sollten sie unbedingt rechtzeitig einen Vorsorgeauftrag erstellen.

Handschriftliche Form

Ein Vorsorgeauftrag muss zwingend handschriftlich geschrieben und unterzeichnet werden. Eine Vorlage für einen Vorsorgeauftrag stellen wir Ihnen gerne kostenlos zur Verfügung. In diesem Vorsorgeauftrag benennen sie möglichst genau die zu erledigenden Aufgaben und die zuständigen Personen, die sie damit beauftragen. Es können auch Einzelaufträge übertragen werden und Weisungen wie diese Aufträge erledigt werden sollen. Der Vorsorgeauftrag kann jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.

Vorsorgeauftrag – Vorlage

Am besten verwenden Sie für Ihren Vorsorgeauftrag eine Vorlage. Somit sind Sie auf der sicheren Seite, dass Ihnen keine Fehler unterlaufen und die KESB womöglich noch von Amtes wegen den von Ihnen beauftragten Personen die Befugnisse beschränken oder ganz entziehen. Hier erhalten Sie die kostenlose Vorsorgeauftrag-Vorlage

Vorsorgeauftrag – Inhalt

Eine handlungsfähige Person kann jemanden, im Falle einer Urteilsunfähigkeit, beauftragen, die Personensorge oder die Vermögenssorge oder die Vermögensverwaltung zu übernehmen oder sie zu vertreten. Ein Vorsorgeauftrag ist ein Vertrag. Durch die Annahme des Auftrags verpflichtet sich die beauftragte Person, die ihr übertragene Geschäfte vertragsgemäss zu besorgen.

Personensorge

Die Personensorge umfasst die Fürsorge in persönlichen Angelegenheiten des Betroffenen. Dazu gehört auch die Gesundheitssorge sowie Hilfestellungen im Alltag.

Vermögenssorge

Die Vermögenssorge regelt die finanziellen Fragen rund um das Einkommen und das Vermögen. Dazu gehört auch die Vermögensverwaltung, das bezahlen von Rechnungen oder anderen finanziellen Verpflichtungen.

Rechtsverkehr

Die Personen- und Vermögenssorge werden im Rechtsverkehr gegenüber Versicherern, Amtsstellen, privaten und öffentlichen Einrichtungen gewährleistet. Die beauftragte Person kann somit im Namen des Betroffenen gültige Verträge und Verpflichtungen eingehen oder kündigen.